Die Ausgabe von Saisonunterlagen ist wie in der Saison 2020/21 entfallen. Die Aufstellung der Mannschaften können (keine Pflicht) online ausgedruckt bzw. eingesehen werden. Ihr findet die Aufstellungen unter dem Punkt „Mannschaften“ mit einem Klick auf die jeweilige Mannschaft:
Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske/OP-Maske (außer während der Sportausübung, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist)
Hygienemaßnahmen befolgen / Material bereitstellen.
Die Inzidenzstufen werden auf zwei Stufen reduziert: gleich/größer 35 oder darunter. Bei einer Inzidenz von gleich oder über 35 – und das ist in NRW der Fall – tritt die 3-G-Regel in Kraft:
An allen Veranstaltungen / Maßnahmen der Sportverein (Training, Spielbetrieb) dürfen nur immunisierte oder getestete Personen teilnehmen. Das gilt dann übrigens auch für Besucher/Zuschauer/Eltern.
Die Immunisierung kann nachgewiesen werden durch:
einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz durch ein digitales EU-Impfzertifikat oder durch den gelben Impfpass. Je nach Impfstoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein (Geimpfte)
einen Nachweis über einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt (Genesene)
einen Nachweis über einen positiven PCR-Test in Verbindung mit dem Nachweis über eine Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt (Genesene + Impfung)
Der Unterschied zwischen 2. und 3. ist, dass innerhalb der ersten sechs Monate nach der Infektion / dem positiven PCR-Test schon durch die Infektion von einer ausreichenden Immunisierung ausgegangen wird (Nr. 2). Danach, also nach mehr als sechs Monaten, ist eine zusätzliche Impfdosis erforderlich (Nr. 3). Die Sechs-Monatsfrist taucht in Nr. 3 nicht auf, weil auch eine kürzer zurückliegende Infektion plus einer Impfung eine ausreichende Immunisierung gewährleistet.
Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
Getestete Personen sind alle, die ein bescheinigtes negatives Testergebnis eines maximal 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltest oder von einem anerkannten Labor anerkannten maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test nachweisen können.
Das negative Ergebnis muss außerdem von einer der in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststellen schriftlich oder digital bestätigt werden.
Reine persönliche Selbsttests reichen nicht aus!
Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr müssen eine Bescheinigung der Schule oder einer Testeinrichtung vorlegen.
Der Heimverein muss (!) sich vom Vorliegen einer solchen Bescheinigung und eines amtlichen Ausweispapieres überzeugen – das gilt für jeden, der am Angebot des Vereins (Training, Wettkampf) teilnehmen möchte. Wer diesen Nachweis nicht erbringt darf an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen! Der Heimverein ist dazu nach der Corona-Schutzverordnung berechtigt und verpflichtet.
Praxistipp: bei Vereinsmitgliedern kann der „Kontrolleur“ natürlich eine Liste führen, wer einen solchen Nachweis schon einmal erbracht hat. Dann muss nicht bei jedem Training der Nachweis kontrolliert werden.
Nachverfolgungslisten müssen nach der aktuellen Verordnung z.Zt. nicht mehr geführt werden!
Den genauen Wortlaut der Corona-Schutzverordnung können sie – täglich aktuell – unter www.mags.nrw einsehen.
Nutzung von Umkleiden und Duschen
Dies hängt von der jeweiligen Kommune ab! Diese können Umkleiden / Duschen öffnen oder schließen. Grundsätzlich gilt hier die Mindestabstandsregel.
Hygienevorschriften
Vorgeschrieben sind die Regelungen zum Mindestabstand sowie ein regelmäßiges Stoßlüften / Dauerlüften. Auch Handhygiene (waschen) muss beachtet werden. Darüber hinaus empfehlen wir dringend die seit Herbst 2020 bekannten zusätzlichen Hygienemaßnahmen:
„Leitplanken“ des DOSB sowie DTTB/WTTV
Diese Maßnahmen wurden von DOSB und vom DTTB entwickelt, um die Vereine bei der Durchführung des Spiel- und Trainingsbetriebes zu unterstützen. Zusammengefasst empfehlen wir dringend die Umsetzung der folgenden Maßnahmen:
Auf dem Weg zur Sportstätte / in die Sportstätte:
Möglichst in Sportkleidung zur Halle kommen, Duschen daheim.
In der Sporthalle:
Nur symptomfreie Personen (kein Husten, kein Fieber, keine Grippesymptome, kein Geschmacks- und Geruchsverlust) dürfen die Sporthalle betreten; Mindestabstand auch in den Umkleiden einhalten; Regelung der max. Teilnehmerzahl in der Sporthalle: hier gilt, dass der Mindestabstand von 1,5 m immer eingehalten werden kann. Verzicht auf Aufwärmspiele mit Körperkontakt; Auf- und Abbau der Tische mit Mund-Nase-Bedeckung;
Händeschütteln, abklatschen und Umarmungen sind untersagt;
Seitenwechsel erfolgen immer links (im Uhrzeigersinn) um den Tisch herum;
Auf eine faire, sportlich erfolgreiche, für alle verletzungsfreie und vor allem „Coronafreie“ Saison.
leider hat sich die Lage bis heute nicht entspannt, sondern weiter verschlechtert. Die gesperrten Hallen bleiben leider weiterhin geschlossen und eine Öffnung dieser ist nicht in Sicht.
Aus diesem Grund und auch aufgrund des erhöhten Risikos einer Ansteckung, macht es aus unserer Sicht keinen Sinn, den Spielbetrieb wieder fortzusetzen.
Auch ein fortsetzen der Saison zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. nächstes Jahr) wird wohl mit der ausgelassenen Hinrunde nicht in den Terminkalender passen.
Deshalb haben wir uns an dieser Stelle für einen Abbruch der Tischtennis Saison 20/21 entschieden.
Freundschaftsspiele können natürlich, in Absprache mit den jeweiligen Mannschaftsführern und unter Beachtung der Auflagen der Stadt Remscheid, trotzdem ausgetragen werden.
der BKV-Vorstand hat mit der heutigen Vorstandssitzung beschlossen, aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung seitens der Stadt Remscheid den Spielbetrieb im Kontaktsport auf ganzer Linie vom 24. September 2020 bis einschließlich 09. Oktober 2020 auszusetzen. Diese Entscheidung wurde nicht leichtferig und schweren Herzens getroffen. Wir müssen die Gesundheit unserer Sportler und von uns allen in den Vordergrund stellen und sehen diese Entscheidung bei exorbitant steigendem Infektionsgeschehen in Remscheid als die einzig Richtige.
die Stadt Remscheid hat heute aufgrund der steigenden Infektionszahlen (die heute den Grenzwert von 50 Neuinfektionen innerhalb von 7 Tagen pro 100.000 Einwohner überschritten haben) eine Eilmeldung herausgegeben, wovon unser Spielbetrieb betroffen ist:
Die Sporthalle am Berufskolleg Wirtschaft & Verwaltung (Stadtverwaltung 3 & Kremenholl) sowie die Sporthalle der GGS Siepen (Vaillant 1-5, BM Chemie 1&2) sind bis auf weiteres gesperrt.
Alle weiteren Sporthallen können aufgrund der Tatsache, dass eine Querlüftung möglich ist, weiter für den Trainingsbetrieb genutzt werden.
Wir haben uns dazu entschieden den Spielbetrieb ab sofort bis nach den Herbstferien (12.10. - 25-10.) für alle Klassen auszusetzen.
Die Spiele werden vom Staffelleiter in die Spielfreien Wochen verschoben.
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