Hallo zusammen,
ab morgen geht es endlich wieder los!
Der Spielplan ist veröffentlicht und kann online eingesehen werden:
Stadtliga:
https://www.bkv-remscheid.de/index.php/tischtennis/stadtliga/sspielplan
A-Klasse:
https://www.bkv-remscheid.de/index.php/tischtennis/a-klasse/a-spielplan
B-Klasse:
https://www.bkv-remscheid.de/index.php/tischtennis/b-klasse/b-spielplan
Leider müssen wir einen Rückgang der gemeldeten Spieler & Mannschaften verzeichnen.
Stadtliga
In der Stadtliga spielen diese Saison 9 Mannschaften, wobei die JVA derzeit aufgrund von Corona keine Spiele bestreiten kann.
Wir hoffen, dass sich das zur Saison 2022/23 ändert und die JVA wieder in den Spielbetrieb einsteigen kann.
A-Klasse
In der A-Klasse sind diese Saison 9 Mannschaften gemeldet.
B-Klasse
In der B-Klasse sind es 8 Mannschaften.
Hier wird weiterhin im Braunschweiger System gespielt.
Die neuen Spielformulare (wegen Corona) können unter:
https://www.bkv-remscheid.de/index.php/tischtennis/allgemein/tt-kontakte
runtergeladen werden.
Die Ausgabe von Saisonunterlagen ist wie in der Saison 2020/21 entfallen. Die Aufstellung der Mannschaften können (keine Pflicht) online ausgedruckt bzw. eingesehen werden. Ihr findet die Aufstellungen unter dem Punkt „Mannschaften“ mit einem Klick auf die jeweilige Mannschaft:
Stadtliga:
https://www.bkv-remscheid.de/index.php/tischtennis/stadtliga/sl-mannschaften
A-Klasse:
https://www.bkv-remscheid.de/index.php/tischtennis/a-klasse/a-mannschaften
B-Klasse:
https://www.bkv-remscheid.de/index.php/tischtennis/b-klasse/b-mannschaften
Besondere Bestimmungen für diese Saison wegen Corona:
Zunächst gelten auch weiterhin die AHA-Regeln und sind gemäß "Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln zur CoronaSchVO NRW" möglichst umfassend einzuhalten.
- Abstand immer mindestens 1,5 m.
- Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske/OP-Maske (außer während der Sportausübung, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist)
- Hygienemaßnahmen befolgen / Material bereitstellen.
An allen Veranstaltungen / Maßnahmen der Sportverein (Training, Spielbetrieb) dürfen nur immunisierte oder getestete Personen teilnehmen. Das gilt dann übrigens auch für Besucher/Zuschauer/Eltern.
Die Immunisierung kann nachgewiesen werden durch:
- einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz durch ein digitales EU-Impfzertifikat oder durch den gelben Impfpass. Je nach Impfstoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein (Geimpfte)
- einen Nachweis über einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt (Genesene)
- einen Nachweis über einen positiven PCR-Test in Verbindung mit dem Nachweis über eine Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt (Genesene + Impfung)
Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
(Quellen: www.bundesregierung.de, www.land.nrw)
Getestete Personen sind alle, die ein bescheinigtes negatives Testergebnis eines maximal 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltest oder von einem anerkannten Labor anerkannten maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test nachweisen können.
Das negative Ergebnis muss außerdem von einer der in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststellen schriftlich oder digital bestätigt werden.
Reine persönliche Selbsttests reichen nicht aus!
Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr müssen eine Bescheinigung der Schule oder einer Testeinrichtung vorlegen.
Der Heimverein muss (!) sich vom Vorliegen einer solchen Bescheinigung und eines amtlichen Ausweispapieres überzeugen – das gilt für jeden, der am Angebot des Vereins (Training, Wettkampf) teilnehmen möchte. Wer diesen Nachweis nicht erbringt darf an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen! Der Heimverein ist dazu nach der Corona-Schutzverordnung berechtigt und verpflichtet.
Praxistipp: bei Vereinsmitgliedern kann der „Kontrolleur“ natürlich eine Liste führen, wer einen solchen Nachweis schon einmal erbracht hat. Dann muss nicht bei jedem Training der Nachweis kontrolliert werden.
Nachverfolgungslisten müssen nach der aktuellen Verordnung z.Zt. nicht mehr geführt werden!
Den genauen Wortlaut der Corona-Schutzverordnung können sie – täglich aktuell – unter www.mags.nrw einsehen.
Nutzung von Umkleiden und Duschen
Dies hängt von der jeweiligen Kommune ab! Diese können Umkleiden / Duschen öffnen oder schließen. Grundsätzlich gilt hier die Mindestabstandsregel.
Hygienevorschriften
Vorgeschrieben sind die Regelungen zum Mindestabstand sowie ein regelmäßiges Stoßlüften / Dauerlüften. Auch Handhygiene (waschen) muss beachtet werden. Darüber hinaus empfehlen wir dringend die seit Herbst 2020 bekannten zusätzlichen Hygienemaßnahmen:
„Leitplanken“ des DOSB sowie DTTB/WTTV
Diese Maßnahmen wurden von DOSB und vom DTTB entwickelt, um die Vereine bei der Durchführung des Spiel- und Trainingsbetriebes zu unterstützen. Zusammengefasst empfehlen wir dringend die Umsetzung der folgenden Maßnahmen:
Auf dem Weg zur Sportstätte / in die Sportstätte:
Möglichst in Sportkleidung zur Halle kommen, Duschen daheim.
In der Sporthalle:
Nur symptomfreie Personen (kein Husten, kein Fieber, keine Grippesymptome, kein Geschmacks- und Geruchsverlust) dürfen die Sporthalle betreten;
Mindestabstand auch in den Umkleiden einhalten;
Regelung der max. Teilnehmerzahl in der Sporthalle: hier gilt, dass der Mindestabstand von 1,5 m immer eingehalten werden kann.
Verzicht auf Aufwärmspiele mit Körperkontakt;
Auf- und Abbau der Tische mit Mund-Nase-Bedeckung;
Händeschütteln, abklatschen und Umarmungen sind untersagt;
Seitenwechsel erfolgen immer links (im Uhrzeigersinn) um den Tisch herum;
Auf eine faire, sportlich erfolgreiche, für alle verletzungsfreie und vor allem „Coronafreie“ Saison.
Viele Grüße
Achim Herrmann
KSATT-Beisitzer
