anhängend der geänderte bzw. korrigierte Spielplan zur Rückrunde der Saison 2021/22. Dies betrifft 3 Paarungen und diese sind rot markiert. Auch nochmal der Hinweis, dass Anträge auf Spielverlegungen Pandemie bedingt nicht angenommen werden können. Dies ist wie viele Dinge in Zeiten der Pandemie eine erforderliche Ausnahmeregelung.
die Ausrichtung unserer Hallenmeisterschaft wurde mehrheitlich (9:3 inkl. Interunion All Stars) abgelehnt bzw. stark in Frage gestellt. Es war richtig, die Vereine mit ins Boot zu nehmen. Wir haben größtes Verständnis zu diesem Entscheid. Das heißt nicht, dass eine Hallenmeisterschaft in diesem Jahr nicht mehr stattfinden wird. Wir müssen uns den aktuellen Gegebenheiten stellen zum Schutz unserer und anderer Gesundheit. Als KSAF werden wir uns jetzt der Fortführung der Stadtmeisterschaft widmen. Dazu haben wir immer ein Auge auf die Pandemie-Entwicklung und die damit verbundenen Aktualisierungen der Schutzverordnung. Die Ankündigung der Fortführung Mitte/Ende Februar bleibt zunächst bestehen.
die Hallenmeisterschaft 2022 ist für Samstag, den 29. Januar, in der Halle Hackenberg (mit Bande) geplant. Die BKV-Hallenmeisterschaft ist eine Pflichtveranstaltung. Nun wird der Begriff Pflicht momentan sowieso überstrapaziert. Wir als KSAF wollen uns nicht über die Dinge stellen und uns auf diese Pflicht berufen. In besonderen Zeiten braucht es besondere Maßnahmen. Daher wollen wir euch mit ins Boot nehmen. Diese Hallenmeisterschaft müsste lt. Corona-Schutzverordnung mit 2G+ ausgerichtet werden. Wir sind in der Lage, das Notwendige dazu zu leisten. Sind die Vereine das auch?
Wir bitten nun alle Vereinsvorstände bis kommenden Freitag, den 14.01.22, ein Meinungsbild an uns abzugeben, ob die Bereitschaft zu dieser Veranstaltung gegeben ist. Wir sollten dabei berücksichtigen, dass die Fortführung der Saison 21/22 nicht vor Mitte/Ende Februar stattfinden wird und wir somit diese Hallenmeisterschaft zur Überbrückung und Aufgalopp nutzen können und sollten.
Bitte teilt uns eure Meinung bis Freitag, 14.01.22, anDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.mit.
aufgrund mehrerer Coronainfektionen in den Vereinen haben wir auf der gestrigen turnusmäßigen Zusammenkunft des KSAF entschieden, alle neu anzusetzenden und auch verbleibenden Spiele der Hinrunde 2021/2022 ins neue Jahr zu verschieben.
Wir hoffen nun, dass diese Entscheidung euer aller Verständnis findet.
Die Ausgabe von Saisonunterlagen ist wie in der Saison 2020/21 entfallen. Die Aufstellung der Mannschaften können (keine Pflicht) online ausgedruckt bzw. eingesehen werden. Ihr findet die Aufstellungen unter dem Punkt „Mannschaften“ mit einem Klick auf die jeweilige Mannschaft:
Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske/OP-Maske (außer während der Sportausübung, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist)
Hygienemaßnahmen befolgen / Material bereitstellen.
Die Inzidenzstufen werden auf zwei Stufen reduziert: gleich/größer 35 oder darunter. Bei einer Inzidenz von gleich oder über 35 – und das ist in NRW der Fall – tritt die 3-G-Regel in Kraft:
An allen Veranstaltungen / Maßnahmen der Sportverein (Training, Spielbetrieb) dürfen nur immunisierte oder getestete Personen teilnehmen. Das gilt dann übrigens auch für Besucher/Zuschauer/Eltern.
Die Immunisierung kann nachgewiesen werden durch:
einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz durch ein digitales EU-Impfzertifikat oder durch den gelben Impfpass. Je nach Impfstoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein (Geimpfte)
einen Nachweis über einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt (Genesene)
einen Nachweis über einen positiven PCR-Test in Verbindung mit dem Nachweis über eine Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt (Genesene + Impfung)
Der Unterschied zwischen 2. und 3. ist, dass innerhalb der ersten sechs Monate nach der Infektion / dem positiven PCR-Test schon durch die Infektion von einer ausreichenden Immunisierung ausgegangen wird (Nr. 2). Danach, also nach mehr als sechs Monaten, ist eine zusätzliche Impfdosis erforderlich (Nr. 3). Die Sechs-Monatsfrist taucht in Nr. 3 nicht auf, weil auch eine kürzer zurückliegende Infektion plus einer Impfung eine ausreichende Immunisierung gewährleistet.
Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
Getestete Personen sind alle, die ein bescheinigtes negatives Testergebnis eines maximal 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltest oder von einem anerkannten Labor anerkannten maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test nachweisen können.
Das negative Ergebnis muss außerdem von einer der in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststellen schriftlich oder digital bestätigt werden.
Reine persönliche Selbsttests reichen nicht aus!
Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr müssen eine Bescheinigung der Schule oder einer Testeinrichtung vorlegen.
Der Heimverein muss (!) sich vom Vorliegen einer solchen Bescheinigung und eines amtlichen Ausweispapieres überzeugen – das gilt für jeden, der am Angebot des Vereins (Training, Wettkampf) teilnehmen möchte. Wer diesen Nachweis nicht erbringt darf an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen! Der Heimverein ist dazu nach der Corona-Schutzverordnung berechtigt und verpflichtet.
Praxistipp: bei Vereinsmitgliedern kann der „Kontrolleur“ natürlich eine Liste führen, wer einen solchen Nachweis schon einmal erbracht hat. Dann muss nicht bei jedem Training der Nachweis kontrolliert werden.
Nachverfolgungslisten müssen nach der aktuellen Verordnung z.Zt. nicht mehr geführt werden!
Den genauen Wortlaut der Corona-Schutzverordnung können sie – täglich aktuell – unter www.mags.nrw einsehen.
Nutzung von Umkleiden und Duschen
Dies hängt von der jeweiligen Kommune ab! Diese können Umkleiden / Duschen öffnen oder schließen. Grundsätzlich gilt hier die Mindestabstandsregel.
Hygienevorschriften
Vorgeschrieben sind die Regelungen zum Mindestabstand sowie ein regelmäßiges Stoßlüften / Dauerlüften. Auch Handhygiene (waschen) muss beachtet werden. Darüber hinaus empfehlen wir dringend die seit Herbst 2020 bekannten zusätzlichen Hygienemaßnahmen:
„Leitplanken“ des DOSB sowie DTTB/WTTV
Diese Maßnahmen wurden von DOSB und vom DTTB entwickelt, um die Vereine bei der Durchführung des Spiel- und Trainingsbetriebes zu unterstützen. Zusammengefasst empfehlen wir dringend die Umsetzung der folgenden Maßnahmen:
Auf dem Weg zur Sportstätte / in die Sportstätte:
Möglichst in Sportkleidung zur Halle kommen, Duschen daheim.
In der Sporthalle:
Nur symptomfreie Personen (kein Husten, kein Fieber, keine Grippesymptome, kein Geschmacks- und Geruchsverlust) dürfen die Sporthalle betreten; Mindestabstand auch in den Umkleiden einhalten; Regelung der max. Teilnehmerzahl in der Sporthalle: hier gilt, dass der Mindestabstand von 1,5 m immer eingehalten werden kann. Verzicht auf Aufwärmspiele mit Körperkontakt; Auf- und Abbau der Tische mit Mund-Nase-Bedeckung;
Händeschütteln, abklatschen und Umarmungen sind untersagt;
Seitenwechsel erfolgen immer links (im Uhrzeigersinn) um den Tisch herum;
Auf eine faire, sportlich erfolgreiche, für alle verletzungsfreie und vor allem „Coronafreie“ Saison.
zunächst einmal ist es gut, dass sich die Zeiten für ein mehr und mehr öffentliches Leben allmählich wieder darstellen lassen. Auch für den Sport wird es Zug um Zug weitere Öffnungen geben. Es waren lange Monate der Entbehrungen in allen Bereichen unseres Lebens. In der Hoffnung, dass wir überwiegend gesund geblieben sind und bleiben wollen wir nicht vergessen, dass es auch in unserer Sportfamilie ernste und sehr ernste Fälle gegeben hat. Das Virus macht eben keine Unterschiede. Es bleibt zu hoffen, dass die sich täglich ändernden Inzidenzzahlen weiter fallen. Es ist noch nicht vorbei und wir sollten alle auch zukünftig vorsichtig sein und auf uns achten. Normalerweise wäre spätestens Ende diesen Monats die Arbeitstagung Fußballfällig. Das Pandemiegeschehen hat uns allerdings jegliche Grundlagen für eine Arbeitstagung genommen. Außerdem müsste auch diese virtuell stattfinden. Aktuell sind wir in der Planung zur neuen Saison 2021/2022. Alle geplanten Daten findet ihr auf den anhängenden Meldebögen. Was sonst wäre nach den ganzen Monaten noch wichtig, um eine AT abzuhalten? Als Sportausschuss Fußball halten wir daher eine AT 2021 für entbehrlich.
BITTE BEACHTET DIE ANHÄNGENDEN MELDEBÖGEN UND HALTET DIE FRISTEN EIN !
Wir freuen uns darauf, mit euch allen endlich wieder sportlich aktiv werden zu können.
Rainer Sondern - Rainer Katona - Gido Stark - Andre Katona
es hat sich angedeutet und muss nun tatsächlich eingeleitet werden. Eine Präsenz-Zusammenkunft zum Kreistag wird absehbar nicht möglich werden. Daher werden wir die Planung einer virtuellen Versammlung auf den Weg bringen. Dazu bedarf es eurer Mithilfe. Zunächst müssen wir wissen, ob die grundsätzliche Bereitschaft zu einer solchen Versammlung vorhanden ist. Desweiteren wäre es gut zu wissen, ob die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Die Fakten hierzu lauten wie folgt: Man sollte über das Programm oder die App ZOOM verfügen oder installieren. Die Einladung zu einem virtuellen Treffen erfolgt dann über den BKV-Vorstand mittels einer Mail, die dann den Zutritt zur Versammlung ermöglicht. Um das Ganze nun auf den Weg zu bringen, benötige ich von jedem Vereinsvorstand eine aktuelle Mailaddresse, über die dann auch die Teilnahme zum virtuellen Kreistag läuft.
Also, eureMailanschrift anDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Wenn ich also eine Mailanschrift von euch erhalte ist dies auch gleichzeitig eine Antwort auf die vorab gestellten Fragen.
Ich würde mich freuen, wenn ich bis zum 17. März 2021 eine Mailanschrift von euch erhalten würde.